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Ein Todesfall trifft die Familie, der Nachlass muss geregelt werden — und es gibt kein Testament. Genau für diesen Fall hat der Gesetzgeber ein detailliertes System entwickelt: die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1924 ff. BGB. Sie bestimmt verbindlich, wer erbt, in welcher Reihenfolge und zu welchem Anteil.

Der Brief vom Nachlassgericht liegt auf dem Tisch, und plötzlich stehen Sie vor einer Entscheidung, die finanzielle Weichen stellen kann: Erbe annehmen oder ausschlagen? Was zunächst wie ein Glücksfall wirkt, kann sich als Schuldenfalle entpuppen — denn wer ein Erbe annimmt, haftet grundsätzlich auch für die Verbindlichkeiten des Verstorbenen.

Stiefkinder haben kein gesetzliches Erbrecht. So setzen Sie sie testamentarisch als Erben ein und sichern ihre Zukunft rechtlich ab.
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